Position der SPD zur Greensill-Pleite

Nachdem die Peto und der Bürgermeister sich die Mühe gemacht haben, eine wortreiche Presseerklärung zu diesem Vorgang rauszulegen, möchte die SPD nachstehend auch ihre Position dazu bekannt geben.

Es ist durchaus richtig, dass man der Ansicht seien könnte, dass es keine Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften zur Geldanlage gegeben hat. Das liegt daran, dass man sich auf Regelungslücken und Spitzfindigkeiten beruft.

In der vom Bürgermeister ausgefertigten und vom Rat 2013 beschlossenen Anlagenrichtlinie steht ganz klar, dass die Verwaltung, deren Chef er ist, Näheres in einer internen Richtlinie resp. einem dokumentierten Prozess festlegt. Danach wäredann geregelt, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei die Steuergelder in welcher Höhe wo und unter welchen Umständen anzulegen haben. Doch ohne diese Regelung konnten diese Steuergelder in unbegrenzter Höhe auf dem Kapitalmarkt bei Unternehmen ihrer Wahl anlegen werden. Offensichtlich galt aber als Maßstab nur die ausgegebene Parole, nicht nur Minuszinsen zu vermeiden, sondern auch noch überdurchschnittliche Zinserträge zu erzielen. Die Risikoabwägung scheint keine Rolle gespielt zu haben.

„Für jede Spielplatzsanierung gibt es einen dokumentieren Prozess, welche Mitarbeiter*innen mit welchen Kompetenzen was wann entscheiden dürfen“, so Alexander Schumacher, Fraktionsvorsitzender der SPD Monheim. „Warum nicht für die Anlage von Millionenbeträgen?“.

Hoch interessant ist auch die Sichtweise des Bürgermeisters, bei den verlorenen Greensill-Geldern handele es sich um Umlaufvermögen und nicht um kurz-, mittel- oder langfristiges Anlagevermögen, bei dem die Anlagenrichtlinie greift. Somit wäre dies nicht in der Anlagenrichtlinie geregelt und deren Vorgaben wären nicht zu beachten. „Warum in aller Welt ist das nicht die sieben Jahre zuvor thematisiert worden, in denen die Anlagenrichtlinie galt?“, fragt sich Schumacher. „Warum lacht man sich ins Fäustchen und reklamiert nun für das eigene Handeln Regelungslücken?“

Festzuhalten bleibt, dass die Anlagenrichtlinie beschlossen wurde, um mit den millionenschweren Gewerbesteuereinnahmen verantwortlich umzugehen. Die Anlagestrategie sollte darauf ausgerichtet werden, dass die Finanzmittel ausreichend sicher und nachhaltig angelegt werden.

„Davon kann jedoch nicht mehr die Rede sein, sonst wären die 38 Millionen ja nicht weg. Und das waren ja nicht die einzigen Risikoanlagen, es wurde munter gezockt und die Anlagenrichtlinie war in Vergessenheit geraten“, so Schumacher weiter. „Sich nun auf Regelungslücken zu berufen, wird der Verantwortung nicht gerecht.“

Deswegen hat die SPD im Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Überarbeitung der Anlagenrichtlinie gefordert, um genau das künftig zu verhindern. Doch Peto verweigerte sich und sieht keine Notwendigkeit hierfür. Schumacher kann es nicht fassen: „Somit sind nach wie vor möglichen Millionenverlusten Tür und Tor geöffnet. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass man nicht mal ansatzweise Konsequenzen ziehen möchte…“.

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