Denkmalschutz der Lottenschule

Die Überschrift der städtischen Pressemitteilung vom 25.08.2017 suggeriert wie auch die nachfolgenden Ausführungen von Bürgermeister Zimmermann, es handle sich bei der Lottenschule nicht um ein Baudenkmal. Das ist definitiv nicht zutreffend. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland besteht weiter auf seiner im Fachgutachten erfolgten Feststellung, dass es sich bei der Lottenschule um ein Baudenkmal handelt, das in die Denkmalliste der Stadt Monheim einzutragen sei. Die Ausführungen bezüglich des Denkmalwertes werden nicht zurückgenommen.

„Die Lottenschule ist der wichtigste, in Gänze hervorragend erhaltene öffentliche Bau der Weimarer Republik in Monheim. Besonders hervorzuheben sind die Architektur des Gebäudes, insbesondere die zylindrisch hervortretenden Treppenhäuser (Schulhofseite), die Innengliederung und die baulische Ausstattung.“

Es ist schon ein merkwürdiger politischer Akt, wenn eine Stadt sich trotz der eindeutigen Ausführungen im Fachgutachten weigert, die Eintragung in die Denkmalliste vorzunehmen. sondern stattdessen ein Gegengutachten bestellt, das selbstverständlich zu einem anderen Ergebnis kommt. So etwas nennt man Gefälligkeitsgutachten. Wer will, findet stets einen Gutachter, der seine eigene Position bestätigt, und dann benötigt man nur noch eine politische Mehrheit, die unkritisch und bedingungslos hinterherläuft. Leider hat sich bei dieser Entscheidung auch die CDU–Fraktion im Stadtrat in die Irre führen lassen.

Den von Manfred Poell, dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, und von mir wiederholt gestellten Antrag, für die notwendigen Erweiterungsbauten auf dem Schulgelände einen Architektenwettbewerb durchzuführen, bei dem der Erhalt des Baudenkmals Lottenschule Grundlage sein sollte, wurde immer wieder von Bürgermeister Zimmermann und seinen Parteigängern abgelehnt. Warum eigentlich? Man bezieht sich immer wieder auf eine „Machbarkeitsstudie“, zu der es angeblich keine Alternative gebe. Wir wissen, dass kreative Architekten auch überraschend kreative Lösungen vorzeigen können – man muss es nur wollen.

Das Argument, Grundschülern könne man kein viergeschossiges Schulgebäude zumuten, wurde vorgetragen. Es gibt solche Schulen, und in Düsseldorf-Oberkassel wird zur Zeit eine solche errichtet.

Die Bemühungen der SPD-Fraktion, das Gebäude der Lottenschule zu erhalten, haben deutliche Unterstützung in der Bürgerschaft gefunden. Sehr, sehr viele Menschen in Monheim haben kein Verständnis für die radikale Vorgehensweise des Bürgermeisters Zimmermann. Vielfach wurde auch darauf hingewiesen, dass die Schriftstellerin Ulla Hahn hier zur Schule gegangen ist. Ulla Hahn ist zum Aushängeschild des Monheimer Kulturlebens geworden, mit der Lottenschule soll das dazu gehörende Gebäude abgerissen werden.

Der LVR verzichtet auf die Entscheidung der Obersten Debnkmalbehörde. Das wäre eine Entscheidung des Bauministers in Düsseldorf. Mit der Anrufung des Ministers würde sich der LVR viel weiter in die politischen Verhältnisse in Monheim einmischen, als seinem Selbstverständnis als beratende Behörde entspricht. Insofern ist die SPD-Fraktion auch vom LVR nicht enttäuscht.

Enttäuscht sind die vielen Monheimerinnen und Monheim von der Mehrheitsentscheidung des Stadtrates, von den politische Bedingungen, wie sie sich seit 2014 in unserer Stadt entwickelt haben. Wir sehen also vor uns den Abriss des denkmalwürdigen Gebäudes der Lottenschule. Es wäre zu wünschen, dass Bürgermeister Zimmermann den Mut hat, das Gebäude dann auch tatsächlich noch vor der nächsten Kommunalwahl im Mai 2020 zu zerstören, damit dann auch jeder in unserer Stadt den Verlust vor Augen geführt bekommt.

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